Beschlussvorlage - VO/2/0308/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird am 05.04.2018 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG prüfen und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammenfassen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüderdorf zum 31. Dezember 2014.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2014.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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