Beschlussvorlage - VO/2/0309/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird am 05.04.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG prüfen und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammenfassen.

 

Übersichten über die Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt. Die Überschreitungen der Ausgabenplanansätze in Höhe von 906.248,34 € sind durch Mehreinnahmen und noch verfügbare Mittel in gesamter Höhe gedeckt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 906.248,34 €, die primär durch die Abschreibungen begründet sind, anerkannt. Die Ergebnisrechnung 2014 weist einen Jahresüberschuss von 3.641,06 € aus, Ergebnisvortrag aus 2013 war ein Überschuss von 154.825,36 €, mithin folgt ein Ergebnisvortrag ins Folgejahr in Höhe von 158.466,44 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 05.04.2018 die Entlastung des Bürgermeisters empfehlen.     

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 04.04.2018.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 906.248,34  € wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2014.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...