Beschlussvorlage - VO/2/0280/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 170.901,03 €, die jedoch primär durch abschreibungsbedingte Mehraufwendungen und Einbuchung des negativen Ergebnisvortrages von 89.941,42 € begründet sind. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.      

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 07.09.2017.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 102.338,49 Euro ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2015 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf 307.461,43 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 170.901,03 wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2014.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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