Beschlussvorlage - VO/2/0312/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2018 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

Hebesatzvergleich

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Hebesatz der Gemeinde

300

350

330

Nivellierungshebesätze des Landes für kreisangehörige Gemeinden

310 (307)

400 (396)

350 (348)

Bei einer Erhöhung der Hebesätze kann das Aufkommen aus Realsteuern um rd. 3600 € pro Jahr erhöht werden. Es wird somit, wie auch im vergangenen Jahr, eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze  empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

Grundsteuer B auf …….%

Gewerbesteuer auf ……%

 

B) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen bei Anpassung der Realsteuerhebesätze

 

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Anlagen

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