Beschlussvorlage - VO/1/0554/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Müllsammelaktion der Stadt Schönberg am 24. März 2018 hat die IAG mbH folgende Sachspenden geleistet:

 

- Entsorgung von Abfallstoffen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg, entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1.000,00 €. Da die aufgeführte Sachspende diesen Betrag nicht überschreitet, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Sachspende zu treffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführte Sachspende bezüglich der Müllsammelaktion anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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