Beschlussvorlage - VO/2/0303/2018

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften  Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2014.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2014.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

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