Beschlussvorlage - VO/2/0310/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2018 sowie im Haushaltsfolgejahr kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglich-keiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einnahmepotentiale ein Haushaltsausgleich     erneut nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Gemeinde-vertretung zu beschließen.

 

Es wird, wie auch in den vergangenen Jahren, eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze an den Landesdurchschnitt empfohlen. Die Erläuterungen hierzu sind im Haushaltssicherungskonzept enthalten. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...