Beschlussvorlage - VO/1/0552/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG M-V wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

 

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

 

Die Verhandlung zwischen dem Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH als Träger der Einrichtung Kita „Am Plankenmoor“ in Herrnburg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 16.04.2018 statt. Die Gemeinde Lüdersdorf wurde durch das Amt Schönberger Land vertreten. Die Notwendigkeit der Verhandlung ergab sich durch die bevorstehende Neueröffnung der Kita „Am Plankenmoor“.

 

Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

 

 

 

 

Kindergarten Herrnburg

ganztags

547,54 €

"Am Plankenmoor"/

Teilzeit

413,67 €

Diakonie

halbtags

346,73 €

 

 

 


 

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

 

 

 

 

Krippe Herrnburg

ganztags

967,33 €

"Am Plankenmoor"/

Teilzeit

665,25 €

Diakonie

halbtags

514,22 €

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe und den Kindergarten der Kindertagesstätte „Am Plankenmoorr“ in Herrnburg ab 01.05.2018:

1.

 

 

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

ab

 

 

01.05.2018

Kindergarten Herrnburg

ganztags

205,77 €

"Am Plankenmoor"/

Teilzeit

168,34 €

Diakonie

halbtags

151,37 €

2.

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

ab

 

 

01.05.2018

Krippe Herrnburg

ganztags

350,17 €

"Am Plankenmoor"/

Teilzeit

255,13 €

Diakonie

halbtags

209,11 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Haushaltsmittelanmeldung für die Wohnsitzanteile wurde bereits ein erhöhter finanzieller Bedarf eingestellt. Dies erfolgte aufgrund der Errichtung der Kita „Am Plankenmoor“ in Herrnburg. Von einer weiteren Erhöhnung wird zunächst abgesehen, da hier die Entwicklung der neuen Einrichtung abgewartet werden sollte.

 

 

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Anlagen

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