Beschlussvorlage - VO/1/0553/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.04.2018 teilt der Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg mit, dass es für das Jahr 2018 eine Zuweisung zusätzlicher Landesmittel gibt. Die Gelder stehen aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes zur Verfügung. Folgende Zweckbindung wurde gegeben: Verbesserung der Kindertagesbetreuung

Als Verteilungsschlüssel wurden die Kinderzahl im Alter von 0-10 Jahren mit Stichtag 31.12.2016 genommen. Für die Gemeinde Selmsdorf stehen demnach 12.045,15 zur Verfügung (355 Kinder).

Die Gemeinde kann die Mittel frei an die Träger von Betreuungseinrichtungen verteilen.

Verwaltungsseitig wird folgender Vorschlag unterbreitet:

In der Gemeinde Selmsdorf gibt es vier Betreuungseinrichtungen mit zwei Trägern sowie zwei Tagesmütter. Bezogen auf die zu betreuenden Kinder gemäß Betriebserlaubnis würde sich folgender Verteilungsschlüssel ergeben:

 

Kita

Plätze

anteiliger Betrag

 

gemäß BE

 

Kita Selmsdorf JHZ

282

8.962,35 €

"Am Mühlenbruch"

69

2.192,92 €

Waldkindergarten Selmsdorf

18

572,07 €

Tagesmütter (2)

10

317,81 €

Gesamt:

379

12.045,15 €

 

Die jeweiligen Landesmittel sind bis 31.12.2018 umzusetzen. Es wird ein einfacher Verwendungsnachweis bis 31.03.2019 angefordert werden.

Die Betreuungseinrichtungen können auch noch Gelder aus anderen Kommunen erhalten.

Zur Deckung der Wohnsitzanteile im gemeindlichen Haushalt dürfen die Finanzmittel nicht verwendet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Verteilung der Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung wie folgt:

Kita

anteiliger Betrag

 

 

Kita Selmsdorf JHZ

8.962,35 €

"Am Mühlenbruch"

2.192,92 €

Waldkindergarten Selmsdorf

572,07 €

Tagesmütter (2)

317,81 €

Gesamt:

12.045,15 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahme: 28100. 41442

Ausgabe: 28100.54159

 

 

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