Beschlussvorlage - VO/4/0628/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Lüdersdorf verfügt über einen Lärmaktionsplan von Februar 2016 zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Nunmehr wurde die Gemeinde Lüdersdorf erneut zur Bearbeitung des Lärmaktionsplanes aufgefordert.

Die zugrunde gelegten Lärmkarten werden alle 5 Jahre überprüft und aktualisiert und sind seitens des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie den Gemeinden neu zur Überarbeitung bzw. Aktualisierung ihrer Lärmaktionspläne (auch alle 5 Jahre erforderlich) digital übergeben.

 

Auch Lärmaktionspläne, die rein rechnerisch noch keine 5 Jahre alt sind, sind zu überprüfen und/ oder zu ergänzen und fortzuschreiben. Alle Maßnahmen und Handlungen sind zu dokumentieren und in Form eines Meldebogens an das LUNG zu melden.

 

Die Lärmaktionsplanung von 2016 ist unter Berücksichtigung und Erörterungen der Öffentlichkeit in Sitzungen und Erörterungsveranstaltungen 2016 bestätigt worden.

 

Der Bauausschuss Lüdersdorf hat sich zur Fortschreibung in seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.2018 erneut beraten. Unter Berücksichtigung neuer Anforderungen zur Lärmaktionsplanung wurden die Zielsetzungen und Anforderungen überprüft.

Die Maßnahmen im Einzelnen bzw. Empfehlungen zu den geprüften Maßnahmen im Jahr 2018 sind in der Anlage beigefügt und  Grundlage der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

Auch unter Sichtung der zusätzlich und neu gereichten Unterlagen ergeben sich für die Bearbeitung im Rahmen der 3. Stufe des Lärmaktionsplanes keine zusätzlichen und weiteren Anforderungen. Die Betroffenheiten haben sich in Bezug auf den Verkehrslärm im Wesentlichen nicht geändert. Unter Berücksichtigung  der gleichbleibenden Betroffenheiten können die Erkenntnisse der Lärmaktionsplanung von 2016 durch die Gemeinde bestätigt werden.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeinde Lüdersdorf bestätigt den Lärmaktionsplan von 2016. Die Maßnahmen wurden nach neuestem Kenntnisstand 2018 geprüft. Die Maßnahmen werden gemäß Anlage unter Bezugnahme auf den Lärmaktionsplan 2016 aufrechterhalten und bestätigt. Die Erkenntnisse fließen in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans und in den Meldebogen des LUNG ein.

2. Die für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit hat  im Rahmen der öffentlichen Sitzung in den gemeindlichen Gremien unter Einräumung von Rederecht für die Öffentlichkeit stattgefunden.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der 3. Stufe ortsüblich bekannt zu machen und die Zusammenfassung im Rahmen des vorgegebenen Meldebogens dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zur Verfügung zu stellen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben Planungskosten unter Produkt 51102

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...