Beschlussvorlage - VO/4/0623/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtsanierung Dassow "Ortskern"
- Anpassung Maßnahmenprogramm 2018 und Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe als Zwischenfinanzierung unter Produkt 51103-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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18.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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03.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow ist im Städtebauförderungsprogramm des Landes Mecklenburg – Vorpommern.
Das Maßnahmenprogramm 2018 wurde bereits Anfang März beschlossen.
Im Zuge der weiteren Fortführung des Sanierungsprogramms haben sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, die sich hiermit im überarbeiteten Maßnahmenplan widerspiegeln.
Eine Anpassung der Sanierungsendwerte ist aufgrund des zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 23 erforderlich. Im Rahmen der zu erwartenden Werterhöhung im Ergebnis der Fortschreibung der Neuordnungswerte für Grundstücke im Sanierungsgebiet wurden die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen um 7 TEUR aufgestockt.
Zusätzlich ist eine Zahlung der Stadt für Wertgutachten von 8 TEUR eingeplant.
Nach Rücksprache mit dem Gutachterausschuss des Landkreises Nordwestmecklenburg war die Fortschreibung der Neuordnungswerte für die Sanierungszonen I – III anfangs erst für Juni 2019 möglich. Aufgrund verschiedener Abstimmungen/ Verschiebungen ist es jedoch nun bis September 2018 möglich.
Die Einnahme der ermittelten Ausgleichsbeträge ist damit jedoch für das Jahr 2018 über vorangehende Schritte mit Beschluss Sanierungsentlassung und Bescheidverfahren nicht mehr gewährleistet.
Somit verschieben sich die Einnahmen der Ausgleichsbeträge in das Jahr 2019.
Für das Projekt Speicher wurden im Ergebnis der Beratung vom 31.05.2018 mit den Investoren die Restverbindlichkeiten der Stadt nun gemäß aktuellem Bauablauf auf 2 Jahresscheiben 2018 und 2019 verteilt.
Gemäß heutigem Stand führen die vorgenannten Sachverhalte jedoch zu einer Finanzierungslücke im Zusammenhang mit der abgeschlossen Sanierungsvereinbarung zwischen Stadt und Bauvorhaben Speicher.
Im Ergebnis ist daher eine Zwischenfinanzierung insgesamt in Höhe von 219.000 € im Haushalt 2018 der Stadt zur Sicherung der Gesamtmaßnahme einzustellen und bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.
Das angepasste Maßnahmenprogramm für 2018 hat die GOS zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung vorbereitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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211,8 kB
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