Beschlussvorlage - VO/3/0274/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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19.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß vorliegender Rechnung der Firma Bosch Service Lau GmbH & Co. KG hat diese folgende
Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Dassow geleistet:
Feuerwehrhelme lackiert
Die geleistete Sachspende hat laut vorliegender Rechnung einen Wert in Höhe von 420,00 Euro.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme von Spenden je nach
Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu
entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der
Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € bis 1.000 € zu treffen.
Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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627,9 kB
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