Beschlussvorlage - VO/3/0274/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß vorliegender Rechnung der Firma Bosch Service Lau GmbH & Co. KG hat diese folgende

Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Dassow geleistet:

 

Feuerwehrhelme lackiert

 

Die geleistete Sachspende hat laut vorliegender Rechnung einen Wert in Höhe von 420,00 Euro.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme von Spenden je nach

Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu

entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet über die Annahme von Spenden,

Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der

Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € bis 1.000 € zu treffen.

Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die Sachspende der Firma Bosch Service Lau

GmbH & Co. KG, Lübecker Straße 46, 23923 Schönberg in Höhe von 420,00 Euro für die

Freiwillige Feuerwehr Dassow anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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