Beschlussvorlage - VO/4/0619/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat für die Beantragung von Fördermitteln auf der Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes M-V zur Umsetzung von Klimaschutz- Projekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – KliFöKommRL M-V) Hausmittel bereitgestellt.

In Erarbeitung der Beantragung wurden die noch nicht sanierten Anlagen erfasst und zusammen-gestellt.

Das Alter und die Bausubtanz der Leuchtenköpfe, Masten und Elektrokabel sind sehr unterschiedlich, aber in allen Straßen sind schon diverse Schwierigkeiten aufgetreten.

 

Bei der Festlegung der Priorität ist zu empfehlen dahingehend zu differenzieren, in welchen Straßen keine andere Förderung derzeit zu erlangen wäre.

 

Es wird empfohlen den Schulgang in Dassow mit 7 Leuchten, die Teilgartentstraße in Dassow mit einen Rest von 3 Leuchten und die Dassower Straße Harkensee  an der Kreisstraße mit 10 Leuchten.

Diese  Maßnahmen könnten mit den  zur Verfügung gestellten Haushaltmittel realisiert werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt  folgende Maßnahmen zur Beantragung einer Förderung:

1. Schulgang Dassow,

2. Teilgartenstraße außerhalb des Sanierungsgebietes

3.  Dassow Straße OT Harlkensee an der Kreisstraße 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2018 HHST 54.101.096.54104 sind 140 TEUR eingestellt

 

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Anlagen

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