Beschlussvorlage - VO/2/0333/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum

31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.006.221,73  €; wobei von diesem Betrag  494.559,85 € auf Abschreibungen entfallen und 376.986,80 auf den negativen Ergebnisvortrag. Die Übersichten der HH-Überschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Stadtvertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 11.06.2018.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 196.115,51 Euro wird als positiver Ergebnisvortrag in das Jahr 2016 übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf -327.448,12 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von  1.006.221,73 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

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Anlagen

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