Beschlussvorlage - VO/1/0562/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Amt Klützer Winkel hat für die Regionale Schule Klütz an die Stadt Dassow Abschlagsrechnungen für den Schullastenausgleich der Schuljahre

 

2015/2016 mit 9.179,05 € für 5 Schüler á 1.835,81 € pro Jahr) und

2016/2017 mit 8.778,20 € für 5 Schüler á 1.755,64 € pro Jahr)

 

gestellt. Das ergibt eine Gesamtsumme in Höhe von 17.957,25 € für beide Schuljahre.

 

Die Rechnungsprüfung hat ergeben, dass die in der Rechnung aufgeführten Kinder in der Stadt Dassow wohnhaft, teilweise bereits in den Jahren zuvor oder durch Wechsel im Jahr 2015 von der Orientierungsstufe in die Jahrgangsstufe 7 an der Regionalen Schule Klütz unterrichtet wurden bzw. unterrichtet werden.

Für die Haushaltsmittelplanung 2018 wurden die Abschlagsrechnungen nicht berücksichtigt und aufgrund dessen nur folgender Ansatz geplant:

 

5243 - Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

 

 4.200 € (1 Kind in Selmsdorf und 2 Kinder in Grevesmühlen)

 

Für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und auch 2017 sind keine verfügbaren Mittel mehr vorhanden und die Zahlung muss somit aus dem Haushaltsjahr 2018 erfolgen. Da hier nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, muss ein Nachtrag für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 17.957,25 € erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung eine Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 17.957,25 €.

Als Deckungsquelle ist nur durch einen Nachtrag des Haushaltes 2018 möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben im Produkt 21502/5243 – 17.957,25 €

 

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