Informationsvorlage - VO/3/0280/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Erwerb des Parkplatzes Barendorf "Seestern" ist es notwendig, die Parkgebühren-ordnung anzupassen.

In der alten Gebührenordnung vom 17.07.2012 wird nur der Parkplatz Rosenhagen erwähnt. Die Präambel der Gebührenordnung muss ebenfalls geändert werden, sodass eine neue Gebührenordnung erlassen werden sollte. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die neue Gebührenordnung erst mit der Übergabe des Grundstückes auf die Gemeinde in Kraft treten kann.

Für die Gebührenordnung wird kein Beschluss der Stadtvertretung benötigt.

 

 

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Anlagen

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