Beschlussvorlage - VO/2/0297/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2018 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 717.061,54 € resultieren vorrangig aufgrund nicht konkret geplanter Abschreibungen (355.115,31 €), nicht geplanter Steueraufwendungen für die Photovoltaikanlage (-95.052,88 €). Dem gegenüber stehen freie Mittel in den Bereichen der Aufwendungen in Höhe von 738.946,87 € sowie der investiven Auszahlungen in Höhe von 848.240,60 €.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 04.06. 2018.

Für die in der Anlage genannten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 717.061,54 € wird die Notwendigkeit anerkannt; diese sind gedeckt durch Minderaufwendungen/ -auszahlungen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

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Anlagen

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