Beschlussvorlage - VO/2/0346/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG prüfen und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammenfasst.

 

Übersichten über die Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt. Die Überschreitungen der Ausgabenplanansätze in Höhe von 198.024,40 € sind durch Mehreinnahmen in gesamter Höhe gedeckt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 198.024,40 €, die primär durch die Abschreibungen (182.832,28 €) begründet sind, anerkannt. Die Ergebnisrechnung 2015 weist einen Jahresüberschuss von 0 € aus, Ergebnisvortrag aus 2014 war ein Überschuss von 158.466,44 €, mithin folgt ein Ergebnisvortrag ins Folgejahr in Höhe von 158.466,44 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.     

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 07.06.2018.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 198.024,40 € wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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