Beschlussvorlage - VO/2/0317/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum

31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in den

Aufwandskonten in Höhe von 404.710,98 €. Im investiven Bereich liegt eine Überschreitung in Höhe von 13.522,21 € vor. Die Übersichten der HH-Überschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Dem gegenüber stehen noch verfügbare Mittel in Höhe von 685.790,38 €. Es wird durch

Beschluss der Stadtvertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2018 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 07.06.2018.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 425.426,69 Euro ist als positiver Ergebnisvortrag in das Jahr 2016 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf -18.520,96 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 418.233,19 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

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Anlagen

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