Beschlussvorlage - VO/4/0639/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde Lüdersdorf mit Schreiben vom 13.06.2018 unter Bezugnahme auf die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG im Ballungsraum Lübeck um Stellungnahme zur zukünftigen Konstellation des Ballungsraumes Lübeck gebeten.

Lüdersdorf ist mit dem Ortsteil Herrnburg aufgrund seinerzeitiger Kooperationsgespräche angehörige Gemeinde des Ballungsraumes Lübecks.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH stellt für den Ballungsraum Lübeck einen Lärmaktionsplan auf Grundlage der erstellten Lärmkartierung auf. Für die Gemeinde Lüdersdorf/ Ortsteil Herrnburg werden darin die Hauptlärmquellen und die Sonstigen Lärmquellen betrachtet. Die Kooperation beschränkte sich gemäß anliegendem Schreiben bisher auf die Beteiligung als Nachbargemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme. Ein Interesse an einer Kooperation aufgrund mangelnder Teilnahme und Stellungnahmen der teilnehmenden Gemeinden stellt das Landesamt nun infrage und möchte dies aktuell überprüfen.

 

Aufgrund des erst kurzfristig vorliegenden Schreibens des LUNG M-V und der darin erbetenen Stellungnahme der Gemeinde Lüdersdorf bereits bis zum 06.07.2018 war bisher nicht viel Zeit zur Recherche.

Ein heutiges Telefonat mit dem LUNG MV hat im Ergebnis jedoch ergeben, dass eine weitere Teilnahme im Ballungsraum Lübeck seitens der Amtsverwaltung zu empfehlen ist, da hier die auftretenden Lärmquellen im Ortsteil Herrnburg im Lärmaktionsplan Ballungsraum Lübeck berücksichtigt werden. Somit wäre eine eigenständige Meldung an das LUNG direkt entbehrlich, nicht jedoch die Erarbeitung von Maßnahmen und deren Weitergabe als Stellungnahme an das LLUR SH. Gleichzeitig ist die Zusammenarbeit zu intensivieren. Ein Ansprechpartner seitens des LLUR SH wurde durch das LUNG MV benannt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lüdersdorf beabsichtigt, weiterhin Bestandteil des Ballungsraumes Lübeck zu bleiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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