Beschlussvorlage - VO/2/0319/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise werden Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 57.287,47 € ausgewiesen, davon 47.871,10 € aus dem negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr. Des Weiteren sind die verbleibenden Überschreitungen in Höhe von 9.416,37 € primär durch abschreibungsbedingte Mehraufwendungen begründet. Übersichten der HH-Überschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 03.09.2018.

 Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von - 33.206,01 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2017 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf - 152.085,49 €.

 Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 9.416,37  € wird die Notwendigkeit anerkannt.

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

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Anlagen

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