Beschlussvorlage - VO/4/0650/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Dassow für den Bebauungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Pötenitz für das Wohngebiet "Am Dorfschlag" im Verfahren nach § 13 a BauGB
-Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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23.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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06.09.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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18.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat das Planverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Für den Bereich südlich der Bergstraße wurden seiner Zeit Mischgebiete ausgewiesen und festgesetzt. Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes und die Einbeziehung eines weiteren Grundstückes.
Das Planverfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB geführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Die Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.10.2016 bis 10.11.2016 im Amt Schönberger Land öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.10.2016 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung wurden verkürzt auf die Dauer von 2 Wochen in der Zeit vom 17. Mai 2018 bis 31. Mai 2018 erneut öffentlichen ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel erneut am Planverfahren beteiligt.
Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) sowie den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führte nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Der Bebauungsplan ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass eine Berichtigung desselben zeitnah vorzunehmen ist.
Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Dassow in Kraft.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil-B) sowie den Örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.
- Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird begrenzt:
im Norden:durch die Bergstraße,
im Osten:durch die Eichenallee,
im Süden:durch Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 1,
im Westen:durch die Zufahrtsstraße in das Wohngebiet „Am Dorfschlag“.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 durch die Stadtvertretung der Stadt Dassow ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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76,7 kB
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3
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2,7 MB
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