Beschlussvorlage - VO/4/0669/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 10.11.2016 wurde gemäß anliegender unterzeichneter Vereinbarung beschlossen, dass ein Konzept zur Renaturierung und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Palinger Baches erstellt wird. Die Geschäftsführerin des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine stellte dieses Konzept auf der GV-Sitzung am 14.11.2017 mit den Leistungsphasen 3 und 4 vor. Das Gesamtkonzept ist als Anlage beigefügt. Die wesentlichen Inhalte sind im Resümee zu-sammengefasst. Im Übersichtslageplan sind die 5 Teilabschnitte der Renaturierung eingezeichnet und in der Maßnahmenbeschreibung detailliert aufgelistet, erläutert und finanziell bewertet. Für die beabsichtigte Renaturierungsmaßnahme wurde der Finanzierungsplan auf Wunsch des Finanz-ausschusses mit in die Vereinbarung zwischen dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine und der Gemeinde Lüdersdorf aufgenommen. Die Gemeinde Lüdersdorf verpflichtet sich gemäß der Vereinbarung mit Ihrer Unterschrift, den 10%igen Eigenanteil für die Renaturierung des Palinger Baches in Höhe von insgesamt 150 T€ im Zeitraum von 2018 bis 2021, zu tragen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Ausführung der Leistungsphasen 3 und 4 aus dem Konzept zur Renaturierung und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Palinger Baches in der vorgestellten Fassung. Entsprechend des Finanzierungsplanes verpflichtet sich die Gemeinde Lüdersdorf ihren Eigenanteil in den jeweiligen Haushaltsjahren einzustellen. Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den Abschluss der dazu anliegenden Vereinbarung. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

In der HHST für Gewässerausbau 55201.52544 sind unter anderem die 4.000,-€ für das Jahr 2018 eingestellt. Für die Folgejahre sind ebenfalls die notwendigen finanziellen Mittel einzuplanen.

 

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