Beschlussvorlage - VO/2/0356/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlässlich des Geburtstages von Prof. Dr. Huzel ist im Juli 2018 eine Spende eingegangen.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf entscheidet der Hautpausschuss über die Annahme von Spenden in Höhe von 100 Euro bis 1.000 Euro. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme der Spenden zu treffen.

 

Es steht derzeit kein Sitzungstermin des Hauptausschusses fest, daher wird die Entscheidung auf die Gemeindevertretung übertragen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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