Beschlussvorlage - VO/1/0563/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe für das Produkt 21502 - Schulkostenbeiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Annett Wolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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27.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Amt Klützer Winkel hat der Gemeinde Selmsdorf Abschläge für den Schullastenausgleich für folgende Schulen und Schuljahre
Grundschule Ostseebad Boltenhagen
2015/2016 mit 1.259,04 € für 1 Schüler pro Jahr
2016/2017 mit 1.015,31 € für 1 Schüler pro Jahr
Regionale Schule Klütz
2015/2016 mit 1.835,81 € für 1 Schüler pro Jahr
2016/2017 mit 1.755,64 € für 1 Schüler pro Jahr
mit einem Gesamtbetrag für beide Schulen in Höhe von 5.865,80 € in Rechnung gestellt.
Das Amt Rehna hat der Gemeinde Selmsdorf ein Kind für den Besuch der Schulwerkstatt seit dem 01.02.2018 zu 207,97 € je Monat (2.287,67 € für 2018) in Rechnung gestellt.
Das ergibt eine Gesamtforderung von beiden Ämtern in Höhe von 8.153,47 €.
Die Rechnungsprüfung hat ergeben, dass die in der Rechnung aufgeführten Kinder in der Gemeinde Selmsdorf wohnhaft, teilweise bereits in den Jahren zuvor oder durch Wechsel im Jahr 2015 von der Orientierungsstufe in die Jahrgangsstufe 7 an der Regionalen Schule Klütz unterrichtet wurden bzw. unterrichtet werden.
Für die Haushaltsmittelplanung 2018 wurden die Abschlagsrechnungen nicht berücksichtigt und aufgrund dessen nur folgender Ansatz geplant:
52543 - Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
112.700 € - 14 Kinder Schönberg á 1.900 € = 26.600 €
22 Kinder Lüdersdorf á 1.100 € = 24.200 €
37 Kinder Dassow á 1.500 € = 55.500 €
4 Kinder Grevesmühlen á 1.600 € = 6.400 €
Für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und auch 2017 sind keine verfügbaren Mittel mehr vorhanden und die Zahlung muss somit aus dem Haushaltsjahr 2018 erfolgen.
Gemäß § 8 Absatz 4 (2) der Haupsatzung der Gemeinde Selmsdorf kann der Haupt- und Finanzausschuss bei überplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 5% bis 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 10.000 € entscheiden. Da die benötigten zusätzlichen Mittel nicht die 10.000 € übersteigen, obliegt die Entscheidung dem Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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565,3 kB
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562,1 kB
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(wie Dokument)
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272,5 kB
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