Beschlussvorlage - VO/2/0353/2018

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Spielplätze der Stadt Schönberg sind in den Monaten April und Juli 2018 Sachspenden der Firma H.-J. Wilken eingegangen.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme einer Spende je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 03.05.2016 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € – 1.000 € zu treffen.

Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

Die aufgeführten Spenden fallen in den Entscheidungsbereich des Hautpausschusses.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die in der Anlage aufgeführten Sachspenden der Firma Garten und Landschaftsbau H.-J. Wilken anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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