Beschlussvorlage - VO/1/0585/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. Rehna als Träger der Einrichtungen in der Gemeinde Selmsdorf und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand im Umlaufverfahren statt. Die Notwendigkeit der Verhandlung war u.a. durch die Tariferhöhungen im Personalbereich sowie den allgemeinen Kostensteigerungen im Bewirtschaftungsbereich gegeben.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

in €

 

 

 

Krippe

ganztags

861,79

Selmsdorf

Teilzeit

557,28

 

halbtags

405,03

 

 

 

Kiga

ganztags

438,54

Selmsdorf

Teilzeit

303,13

 

halbtags

235,43

 

 

 

Hort

ganztags

303,27

Selmsdorf

Teilzeit

198,70

Die Betriebserlaubnis umfasst die Betreuung von 39 Krippenkinder, 135 Kindergartenkinder und 108 Hortkinder.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.09.2018 inklusive der vereinbarten Zins- und Tilgungskosten pro Platz:

 

1.

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA*

Träger

art

in €

 

 

50 %

Krippe

ganztags

297,40

Selmsdorf

Teilzeit

201,14

 

halbtags

154,52

 

 

 

Kiga

ganztags

151,27

Selmsdorf

Teilzeit

113,07

 

halbtags

95,72

 

 

 

Hort

ganztags

109,64

Selmsdorf

Teilzeit

76,35

 

zzgl. 16,80 € pro Krippenplatz und 17,21 € pro Kindergartenplatz zur Tilgung - Anbau Kita Selmsdorf/Sanierung Fassade

 

2.

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

in €

 

 

50 %

Krippe

ganztags

297,39

Selmsdorf

Teilzeit

201,14

 

halbtags

154,51

 

 

 

Kiga

ganztags

151,27

Selmsdorf

Teilzeit

113,06

 

halbtags

95,71

 

 

 

Hort

ganztags

109,63

Selmsdorf

Teilzeit

76,35

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es sind ausreichende Mittel im Haushalt 2018 eingestellt.

 

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Anlagen

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