Beschlussvorlage - VO/4/0616/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Vodafone D2 GmbH plant  die Errichtung einer Mobilfunkstation für GMS, UMTS und LTE im Bereich Selmsdorf –Ortsmitte- für schnelle mobile Telefon-und Internetverbindung, um den zwischenzeitlich stark angestiegenen Bedarf abdecken zu können. Für den Standort ist ein Suchraum B104/105 gemäß beigefügtem Luftbild vorgegeben worden. Aufgrund der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Netzbetreibern vom Juli 2001 sind die Netzbetreiber gehalten, eine Abstimmung bezüglich der Gemeindeflächen durchzuführen.  Hierfür wurden dem Planungsbüro b+w Services, Berlin ( für Vodafone ) zwei Flächen zur Eignungsprüfung  benannt (als Luftbild beigefügt). Die Vodafone GmbH hat nach technischer Prüfung den Standort auf dem Flurstück 300/4 der Flur 1 in der Gemarkung Selmsdorf Dorf favorisiert.  Alle baurechtlichen Fragen werden, unabhängig vom Informationsaustausch gemäß Vereinbarung durch die beauftragte b+w Services GmbH mit den Fachbehörden erörtert.

Die Anregung die Mobilfunkanlage am Kirchengebäude zu installieren ist seitens der Vodafone GmbH vorgeprüft und wird aus technischen Gründen nicht weiter verfolgt.

Bei einer Errichtung eines Funkmastes wird seitens des Betreibers eine jährliche Pacht  nach Baugenehmigung von 250,00 €uro/monatlich in Aussicht gestellt. Der Nutzungsvertragsentwurf und Entwurf zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist der Vorlage beigefügt.

Bei Mitnutzung der Mastanlage durch dritte Anbieter erhöht sich Pachtzins entsprechend (§ 2 (7) Nutzungsvertrag).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf stimmt dem Standort an der Kreuzung B104/105 auf dem Flurstück 300/4 der Flur 1 in der Gemarkung Selmsdorf Dorf zur Errichtung einer Funkmastanlage D2 – der Vodafone GmbH sowie Abschluss eines Nutzungsvertrages ab dem 1.7.2018 mit den vorgeschlagenen Vergütungen gemäß § 4 (1) sowie der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

2000 €uro einmal. Nutzungsentschädigung

Lfd. Entschädigung  gestaffelt.

 

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Anlagen

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