Beschlussvorlage - VO/2/0359/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Heimat- und Vereinsfest 2018 sind im Monat August durch Bürger und Firmen Spenden eingegangen.

 

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V  hat über die Annahme der Spenden, je nach Höhe der Spende, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 18.11.2014 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € – 1.000 € zu treffen.

 

Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

 

Die aufgeführten Spenden fallen in den Entscheidungsbereich des Hautpausschusses.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss Dassow beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spenden anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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