Beschlussvorlage - VO/4/0634/2018

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 12.04.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB be-schlossen.

Der konkrete Deponiekörper innerhalb der Ringstraße ist aufgrund Planfeststellungsverfahren von der gemeindlichen Planung nicht betroffen.

In Richtung Schönberg sind vor allem Maßnahmen für das Landschaftsbild von Bedeutung.

So erfolgt an der östlichen Grenze zu Schönberg im ersten Schritt ein Bodenabtrag im Durchschnitt von 1,50 m. Gleiches gilt im westlichen Bereich des zukünftigen Gewerbegebietes. Der Boden ist für die Endabdeckung des Deponiekörpers vorgesehen. Die Bodenbewegungen innerhalb des Deponiegeländes dienen zusätzlich der Verkehrs- und Kostenreduzierung. Im Anschluss erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Forstamt die Aufforstung dieser Flächen. Eine Genehmigung für dieses Vorhaben liegt bereits vor.

Im Weiteren sind Anbauverbotszonen zwischen der Bundesstraße und der Deponie sowie weitere Flächen entlang der B 104 festgesetzt, die nicht hochbaulich genutzt werden dürfen. Diese Maßnahme dient dem Landschaftsbild entlang der Bundesstraße. Ebenso wird die bestehende Hecke zwischen der Bundesstraße und dem Deponiekörper intensiviert. 

 

Gleichzeitig werden durch die IAG zum entstehenden Gewerbegebiet über nachfolgenden LINK: https://www.ihlenberg.de/aktuelles.html Bürgerinformationen gegeben und um Akzeptanz gebeten.

Dieser Text ist in der Anlage beigefügt.

Ausgeschlossen werden im Plangebiet Müllverbrennungsanlagen, Anlagen zur Klärschlammtrocknung und Windenergieanlagen.

Die weiteren konkreten Planungsinhalte können dem Plan und der Begründung in der Anlage entnommen werden. Die vollständigen Unterlagen stehen im Amt zur Einsicht zur Verfügung. 

Gerne steht der zuständige Planer oder auch ein Vertreter der IAG zur näheren Erläuterung in der Sitzung zur Verfügung.

 

Schönberg wird als Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB um Bekanntgabe Ihrer Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 innerhalb 1 Monats gebeten.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, geht Selmsdorf davon aus, dass die Belange nicht betroffen sind bzw. Anregungen nicht bestehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 mit Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom 09.05.2018 bis zum 14.06.2018 während der Dienststunden im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht und ist zusätzlich auf der Internetseite im oben genannten Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

A.) Die Stadt Schönberg hat zum Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Selmsdorf „Deponie auf dem Ihlenberg“ keine weiteren Anregungen vorzubringen.

 

B) Die Stadt Schönberg möchte nachfolgende Anregungen zum B-Plan Nr. 18 von Selmsdorf vorbringen:

 

……..

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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