Beschlussvorlage - VO/1/0584/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. Rehna als Träger der Einrichtungen in der Stadt Dassow und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand im Umlaufverfahren statt. Die Notwendigkeit der Verhandlung war durch die tariflichen Änderungen gegeben.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten in €

Träger

art

 

 

 

 

Krippe

ganztags

862,08

Dassow

Teilzeit

564,28

 

halbtags

415,37

 

 

 

Kita

ganztags

452,61

Dassow

Teilzeit

320,64

 

halbtags

254,64

 

 

 

Hort

ganztags

278,96

Dassow

Teilzeit

176,40

Die Betriebserlaubnis umfasst die Betreuung von 48 Krippenkindern, 157 Kindergartenkinder und 123 Hortkinder.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.09.2018:

1.

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA in €

Träger

art

50%

 

 

 

Krippe

ganztags

297,54

Dassow

Teilzeit

204,64

 

halbtags

159,69

 

 

 

Kita

ganztags

158,31

Dassow

Teilzeit

121,82

 

halbtags

105,32

 

 

 

Hort

ganztags

97,48

Dassow

Teilzeit

65,20

 

2.

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag in €

Träger

art

50%

 

 

 

Krippe

ganztags

297,54

Dassow

Teilzeit

204,64

 

halbtags

159,68

 

 

 

Kita

ganztags

158,30

Dassow

Teilzeit

121,82

 

halbtags

105,32

 

 

 

Hort

ganztags

97,48

Dassow

Teilzeit

65,20

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushaltsstelle 17/36100.54159 stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

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Anlagen

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