Beschlussvorlage - VO/4/0679/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Feldhusen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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29.10.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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30.10.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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13.11.2018
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Sachverhalt
Die Stadt Dassow hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Feldhusen durchgeführt.
Die Stadt Dassow beabsichtigt mit der Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, die Flächen im südöstlichen Ortsbereich innerhalb der Ortslage im Rahmen der Ergänzungssatzung für eine Bebauung vorzubereiten. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für eine straßenbegleitende Wohnbebauung. Zusätzlich werden Baugrenzen festgesetzt, um die Vorprägung auf dem nördlich gelegenen Grundstück mit zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes und der vorhandenen rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Feldhusen wird sich die zukünftige Bebauung an der örtlichen Gegebenheit orientieren.
Der Abwägungsbeschluss wurde in der Stadtvertretersitzung am 29.05.2018 gefasst.
Die Planunterlagen der Ergänzungssatzung bestehend aus Planzeichnung, Text-Inhaltliche Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung werden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Anforderungen, die sich aus der Abwägung ergeben, sind in den Satzungsunterlagen entsprechend zu berücksichtigen.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Der Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag wurde ergänzt und unterzeichnet, sodass die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vorliegen.
Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Feldhusen in Kraft.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow die Ergänzung der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Feldhusen, bestehend aus Planzeichnung und Text- Inhaltliche Festsetzungen, als Satzung.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im südöstlichen Bereich der Ortslage Feldhusen wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten: durch das Grundstück Buchenweg Nr. 34 und einem mit Weiden umgrenztes Kleingewässer am Buchenweg,
- im Osten: durch Ackerflächen,
- im Süden: durch Ackerflächen,
- im Westen: durch den Buchenweg.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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665,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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30,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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452,3 kB
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