Beschlussvorlage - VO/2/0366/2018-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß  § 48 Abs 2 Nr. 3 und 4 KV M-V hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im  Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen, Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen bzw. für bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen.

 

Betreffende Erträge, Aufwendungen, die neu veranschlagt wurden bzw. sich gegenüber dem Haushaltsplan maßgeblich verändert haben, sind im Vorbericht näher benannt, ebenso die in der Sitzung des Hauptausschusses am 30.10.2018 nachträglich beschlossenen Ergänzungen zum Bauvorhaben Kita Lübecker Straße und Bahnhofstraße – Unterflursammelstelle.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 nebst Anlagen gemäß GemHVO.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erläuterung Vorbericht

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...