Beschlussvorlage - VO/3/0294/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Frank Dreßler wurde am 14.09.2018 zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf gewählt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG ist aufgrund der Stellungsnahme des Ministeriums für Inneres und Europa erfüllt.

 

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herrn Frank Dreßler ist der Dienstgrad Hauptlöschmeister zu verleihen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Frank Dreßler zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Frank Dreßler zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr 2018 = 280,- €

Ab Haushaltsjahr 2019 840,- pro Jahr

 

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Anlagen

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