Beschlussvorlage - VO/2/0377/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung beschloss in ihrer Sitzung vom 25.09.2018 die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

Die Satzung ist rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft getreten.

Diese Satzung wurde gem. § 5 Abs. 4 S. 5 der Kommunalverfassung M-V der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde bemängelt die Satzung auf Grund ihrer Rückwirkung. Es wurde angeraten die Satzung nicht anzuwenden und künftig durch eine neue rechtskonforme Satzung zu ersetzen.

 

Nach Rücksprache mit der Kämmerin des Amtes Schönberger Land sollte der Ratschlag der unteren Rechtsaufsichtsbehörde berücksichtigt werden.

Der Beschluss vom 25.09.2018 wäre somit aufzuheben.

 

Eine neue Satzung wird erarbeitet.

 

Gem. § 6 Abs. 2 d des Kommunalabgabengesetzes besteht die Möglichkeit die Unterdeckung des Gebührenaufkommens innerhalb von 3 Jahren auszugleichen.

Die Unterdeckung wird bei der Kalkulation des Gebührensatzes für 2019 berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den Beschluss vom 25.09.2018 aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Unterdeckung des Gebührenaufkommens bei der Kalkulation des Gebührensatzes für 2019 berücksichtigt wird.

 

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