Beschlussvorlage - VO/2/0383/2018-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufnahme des Darlehens wurde bereits mit der Haushaltsplanung durch den Finanzausschuss empfohlen und durch die Stadtvertretung mit Haushaltssatzung 2018 beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Kreditfinanzierung erging am  06.07.2018 mit dem Vermerk, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schönberg laut RUBIKON als gefährdet zu beurteilen ist. Grundsätzlich wäre eine Kreditaufnahme somit nicht mit der dauernden Leistungsfähigkeit vereinbar, Ausnahmen kommen zur Sicherung der pflichtigen Aufgabenerfüllung in Betracht. Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 endeten jeweils mit einem Finanzmittelfehlbetrag und somit mit einer Abnahme der Forderungen gegenüber dem Amt aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand. In 2017 waren höhere Steuereinnahmen zu verzeichnen, so dass der Abschluss mit einem Finanzmittelüberschuss endete. Daraus folgt jedoch auch eine Erhöhung der Umlagegrundlagen. In 2018 lag die Umlagegrundlage der Stadt Schönberg bei 4.008.519,29 €, in 2019 liegt diese gemäß Haushaltserlass vom 30.10.2018 vergleichsweise bei 5.190.793,52 €. Unter Beibehaltung der Vorjahresprozentsätze sind in 2019 aufgrund dieser Umlagegrundlage höhere Ausgaben von ca. 232.900 € für Amts- und 464.600 € für Kreisumlage einzuplanen. Für bereits bestehende Kreditverbindlichkeiten bestehen jährlich Zins- und Tilgungsleistungen von ca. 180.000 €. Unter Berücksichtigung der weiteren laufenden Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und Umlagen und der noch in Planung stehenden Investitionsmaßnahmen (u.a. Schulanbau), wäre eine Finanzierung über 20 Jahre bei diesem Investitionsvolumen empfehlenswert. Es werden jedoch beide Varianten für 10 Jahre / 20 Jahre sowie Annuitäten- und Tilgungsdarlehen angeboten. Da die Banken erst am Tage der Stadtvertretersitzung die aktuellen Zinsen am späten Nachmittag zusenden können, werden die Angebote dahingehend ergänzt, dass Informationen zur gesamten Zinsaufwendung bei einer Laufzeit von 10 bzw. 20 Jahren besser ersichtlich sind. Bei der KfW-Bank gestaltet es sich etwas zeitintensiver. Hier wird der Tageszinssatz allgemein am 29.11.2018 mitgeteilt. Sollte die Stadtvertretung sich für die KfW-Bank entscheiden, muss der am 29.11.18 beigefügte Antrag vom Bürgermeister nebst Stellvertreter unterzeichnet und gesiegelt und zusammen mit einer beglaubigten Fotokopie des Personalausweises der KfW-Bank zugeschickt werden. Erst nach Annahme des Antrages durch die KfW-Bank kann ein Abruf der Darlehenssumme erfolgen. Dieser Abruf ist ebenfalls vom Bürgermeister nebst Stellvertreter zu unterzeichnen. Danach gilt der Zinssatz am Tage des Eingangs des Kreditabrufs bei der KfW. Wie schon erwähnt, bietet die KfW-Bank keine Zinsbindung über 20 Jahre an. Es kann zwar eine 20-jährige Laufzeit gewählt werden, jedoch erfolgt nach 10 Jahren eine Zinsanpassung.

 

Am 22.10.2018 kam vom zuständigen Fachbereich IV die Mitteilung, dass die Zahlung der Forderung aus der Aufhebung des Leasingvertrages Anfang November 2018 zur Zahlung fällig ist. Insofern wurde die Vorlage sofort für die nächstmögliche Sitzung vorbereitet. Am 12.11.18 kam vom  Fachbereich nunmehr die Fälligkeitsanzeige für den 21.11.18, bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 % über Basiszinssatz an. Insofern wird die Zahlung zunächst aus dem Bestand der liquiden Mittel der Stadt Schönberg entrichtet.  

 

 

Zur Sitzung der Stadtvertretung werden aktuelle Angebote mit dem jeweils gültigen Tageszinssatz zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kreditinstitute halten sich bis zum nächsten Werktag, jedoch maximal bis 8.30 Uhr, an das unterbreitete Angebot gebunden. Das angenommene Angebot muß vom Bürgermeister und einem Stellvertreter am Sitzungsabend unterzeichnet werden.

 

Folgende Modalitäten werden zur Angebotsunterbreitung vorgegeben:

 

Kreditart: Annuität- und Tilgungsdarlehen

 

Darlehenssumme: 1.500.000 €

 

Auszahlung:   sofort

 

Laufzeit:           

Variante a) Endfinanzierung innerhalb von 10 Jahren / externe Ausweisung der Zinsaufwendungen während der Laufzeit

 

Variante b) Endfinanzierung innerhalb von 20 Jahren / externe Ausweisung der Zinsaufwendungen während der Laufzeit

 

Zins- und Tilgungsleistung:vierteljährlich nachträglich zum 15.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den Abschluss eines Kreditvertrages zu den vorgegebenen Konditionen über das

 

 

Kreditinstitut: …………………

 

zum Zinssatz von ……………Prozent

 

über ……. Jahre.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zins- und Tilgungsleistungen je nach gewählter Laufzeit

 

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