Beschlussvorlage - VO/2/0392/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum

31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in den

Aufwandskonten in Höhe von 385.429,93 €. Anteil daran trägt die laufende Abschreibung in Höhe von 355.766,05€. Im investiven Bereich liegt eine Überschreitung in Höhe von 436.883,14 € vor. Die Übersichten der HH-Überschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Dem gegenüber stehen noch Mittel im laufenden Bereich in Höhe von 1.079.516,94 € zur Verfügung, hauptsächlich aus nicht verbrauchten Mitteln der Unterhaltung und Bewirtschaftung und aufgrund der anteiligen Umbuchung der Aufwendungen zum Leasingobjekt Schule (Zuführung Mieterdarlehen + Tilgungsanteil Restverbindlichkeit)

Im investiven Bereich stehen der vorgenannten Überschreitung verfügbare Mittel in Höhe von 1.512.453,73€ gegenüber. Diese resultieren insbesondere aus der Nichtdurchführung von Maßnahmen im betreffenden Haushaltsjahr (Anschaffung HLF 20, Baumaßnahme Amtsstr. 8) und der abweichenden Buchung/Kontierung von Grundstücksankäufen (Gewerbegebiet)

Es wird durch Beschluss der Stadtvertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 02.11.2018.

 

Ein Jahresüberschuss/-fehlbetrag wird nicht ausgewiesen. Der Ergebnisvortragunter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, nicht ausgewiesen.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 822.313,07 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

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Anlagen

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