Beschlussvorlage - VO/3/0290/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Träger von Friedhöfen können neben der Gemeinde Religionsgemeinschaften sein, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (§ 14 Abs. 1 Bestattungsgesetz MV). Unabhängig von der Trägerschaft haben die Gemeinden durch Vereinbarung sicherzustellen, dass der Friedhof als gemeindlicher Friedhof benutzt werden kann. Daneben hat die Gemeinde sich an den Kosten des in anderer Trägerschaft befindlichen Friedhofs zu beteiligen, wenn diese nicht durch Benutzungsentgelte gedeckt werden können.

Im Jahre 2018 ist die evang.-luth. Kirchengemeinde Selmsdorf diesbezüglich erstmalig an die Gemeinde Selmsdorf herangetreten, weil die Kostendeckung nicht zu erreichen war. Für das Haushaltsjahr 2018 hat die Gemeindevertretung einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € in den Haushalt eingestellt.

Für die kommenden Jahre sollte die Beteiligung der Gemeinde Selmsdorf per Vertrag geregelt werden, damit die Gemeinde frühzeitig über die Kosten informiert ist. Als Anlage wird der Entwurf eines entsprechenden Kuratoriumsvertrages übersandt, der sowohl die finanzielle Beteiligung als auch die Benutzung des Friedhofs entsprechend des Bestattungsgesetzes regeln soll. Einen entsprechenden Vertrag hat die Stadt Schönberg bereits im Jahre 2001 für den Friedhof Schönberg abgeschlossen, dies hat sich bewährt.

Dem Kirchgemeinderat wurde der Entwurf ebenfalls übersandt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt den Abschluss des beigefügten Kuratoriumsvertrages mit der Evang.-luth. Kirchengemeinde Selmsdorf zum Betrieb des Friedhofs Selmsdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben bei 553.5419 von jährlich ca. 2.000 € entsprechend der Kuratoriumsbeschlüsse.

 

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Anlagen

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