Beschlussvorlage - VO/4/0688/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 19.10.2017 den Beschluss gefasst,den Eigentümer der Flurstücke 198 und 199 im Ortsteil Hof Selmsdorf einen Abriss der „Ruine“und eine Neubebauung auf den o.g. Flurstücken zu ermöglichen, wenn dieser die Kosten für die Aufstellung einer Satzung übernimmt, auch wenn das Satzungsverfahren nicht abgeschlossen werden kann. Nunmehr soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Mit der Außenbereichssatzung für ein Teilgebiet der Ortslage Hof Selmsdorf beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Abriss des abgängigen Gebäudes auf den Flurstücken 198 und 199 zu schaffen und im Plangeltungsbereich dorftypische Nutzungen mit Wohnen, kleineren Gewerbe- und Handwerksbetrieben, Kleintierhaltung etc. zu ermöglichen. Maßstab der zulässigen Nutzungen ist der Bestand, zu dem auch die nördlich an den Plangeltungsbereich angrenzenden Teiche gehören.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Beschluss für die Aufstellung der Außenbereichssatzung zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt für das in der Anlage 1 dargestellte Teilgebiet des Ortsteiles Hof Selmsdorf eine Außenbereichssatzung aufzustellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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