Beschlussvorlage - VO/4/0688/2018-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am19.10.2017 den Beschluss gefasst,

den Eigentümer der Flurstücke 198 und 199 im Ortsteil Hof Selmsdorf einen Abriss der „Ruine“ und eine Neubebauung auf den o.g. Flurstücken zu ermöglichen, wenn dieser die Kosten für die Aufstellung einer Satzung übernimmt, auch wenn das Satzungsverfahren nicht abgeschlossen werden kann.

Mit der Außenbereichssatzung für ein Teilgebiet der Ortslage Hof Selmsdorf beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Abriss des abgängigen Gebäudes auf den Flurstücken 198 und 199 zu schaffen und im Plangeltungsbereich dorftypische Nutzungen mit Wohnen, kleineren Gewerbe- und Handwerksbetrieben, Kleintierhaltung etc. zu ermöglichen. Maßstab der zulässigen Nutzungen ist der Bestand, zu dem auch die nördlich an den Plangeltungsbereich angrenzenden Teiche gehören.

Der Bauausschuss/die Gemeindevertretung wird gebeten, den vorliegenden Entwurf der Außenbereichssatzung zu beschließen und die Begründung zu billigen, damit die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt den vorliegenden Entwurf der Außenbereichssatzung zur Auslegung, der vorliegende Entwurf der Begründung wird gebilligt.

2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung einschließlich Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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