Beschlussvorlage - VO/2/0391/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 16.12.2010 war hinsichtlich der Mindestinhalte einer Satzung (§ 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) M-V) fehlerhaft. Diese Fehler wurden durch die 1. und 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine versucht zu heilen.

 

Nach Rücksprache mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg ist die Heilung fraglich.

Es wurde angeraten die Satzung durch eine rechtskonforme Satzung zu ersetzen.

 

Des Weiteren wurde der Gebührensatz für das Jahr 2018 nicht zum 01.01.2018 geändert, dadurch kam es zu einer Unterdeckung des Gebührenaufkommens in Höhe von 1.235,71 €.

 

Gemäß § 6 Abs. 2d S. 2 KAG M-V gilt – übersteigt am Ende eines Kalkulationszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten, so sind die Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren am Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraumes auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die Unterdeckung des Gebührenaufkommens ist bei der Kalkulation für das Jahr 2019 berücksichtigt worden.

 

Es ist eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erarbeitet worden, die von der Gemeindevertretung Menzendorf beschlossen werden muss, um zum 01.01.2019 in Kraft treten zu können.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung nimmt die Nachkalkulation für 2018 zur Kenntnis.

2. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, da sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.

 

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Anlagen

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