Beschlussvorlage - VO/2/0403/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 133.888,49 €. Davon entfallen 13.496,08 auf die planmäßige Abschreibung und 96.051,63 € resultieren aus der Einbuchung des negativen Ergebnisvortrages. Die Überschreitungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2018 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 11.10.2018.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 138.184,68 ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2017 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf 541.697,74 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 133.888,49 € wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2016.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

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Anlagen

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