Beschlussvorlage - VO/3/0296/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Mathias Wigger wurde am 09.11.2018 zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Menzendorf gewählt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Mathias Wigger hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen. Es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf stimmt der Wahl des Herrn Mathias Wigger zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Menzendorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Mathias Wigger zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

2018: 120,- €

Ab 2019 mtl. 170,- € (2.040,- € jährlich)

 

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