Beschlussvorlage - VO/3/0297/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Martin Blöcker wurde am 09.11.2018 zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Menzendorf gewählt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Martin Blöcker hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer abgeschlossen und sich bereit erklärt, die Ausbildung Leiter einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Es ist der Dienstgrad Hauptlöschmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf stimmt der Wahl des Herrn Martin Blöcker zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Menzendorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Martin Blöcker zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

2018 50,- €

Ab 2019 mtl. 50,- € (600,- € jährlich)

 

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