Beschlussvorlage - VO/2/0396/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dassow für das Jahr 2016 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Anne Rohmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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04.12.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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18.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum
31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 519.487,68 €; wobei von diesem Betrag 394.691,73 € auf Abschreibungen entfallen und 327.448,12 € auf den negativen Ergebnisvortrag. Die Übersichten der HH-Überschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Stadtvertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 20.11.2018.
Im Haushaltsjahr 2016 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 162.698,23 € erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren in Höhe von -327.448,12 €, saldiert sich der Ergebnisvortrag ins Folgejahr auf -164.749,89 €.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 519.487,68€ wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.
Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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