Informationsvorlage - VO/3/0289/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In einer der vergangenen Sitzungen der Stadtvertretung wurde der Wunsch geäußert, Informationen darüber zu erhalten, welche Erhebungen von Straßenausbaubeiträgen noch offen sind.

Der Erhebungszeitraum für Straßenausbaubeiträge beginnt mit Eintritt der sachlichen Beitragspflicht. Dies ist in der Regel der Eingang der letzten Unternehmerrechnung für die Straßenbaumaßnahme. Der Erhebungszeitraum endet mit Ablauf des vierten Jahres nach dem Eintritt der sachlichen Beitragspflicht. Für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, so dass die Fristen in der Verwaltung penibel überwacht werden.

 

Derzeit sind folgende Straßenbaumaßnahmen beitragsrechtlich noch nicht abgerechnet. Ende der Festsetzungsverjährung in Klammern:

  • ländlicher Weg Harkensee – Barendorf(2018, Erhebung abgeschlossen)
  • Schulstraße Benckendorf(2021)
  • Wieschendorfer Straße, Benckendorf(2021)
  • Buchenweg, Feldhusen (Buswendeschleife)(sachliche Beitragspflicht nicht entstanden)
  • Seestraße, Barendorf (incl. Buswendeschleife)(2021)
  • Ernst-Thälmann-Straße(2020, Erhebung Anfang 2019 geplant)
  • Straße der Freundschaft, Harkensee(2020)
  • Rudolf-Breitscheid-Straße(2020)
  • Hermann-Litzendorf-Straße (Eigenheimsiedlung)(2020)
  • Friedenstraße, Harkensee(2020)

 

Weitere abgeschlossene Straßenbaumaßnahmen liegen nicht vor. Die Akten werden durch die Tiefbauabteilung, Fachbereich IV regelmäßig nach Fertigstellung der Baumaßnahmen zur Vorbereitung der Beitragserhebung übergeben.

 

 

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