Beschlussvorlage - VO/1/0501/2017-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 16.02. 2018 macht die untere Rechtsaufsichtsbehörde diverse Rechtsverletzungen geltend – siehe hierzu Anlage 1.

 

In den folgenden Monaten hat es insbesondere zur Thematik Auftragsvergaben noch Klärungsbedarf gegeben. U.a. wurde der Städte- und Gemeindetag M-V und Herr RA Pätzmann um Stellungnahme gebeten, weil die Rechtsaufsichtsbehörde ihre Rechtsauffassung hierzu geändert hat. Die ursprüngliche Regelung mit Wertgrenzen wird jetzt wieder in die Satzung aufgenommen.
 

Dabei sollten die Wertgrenzen so hoch bestimmt werden, dass bei den einzelnen Vergabeverfahren überwiegend die Zuständigkeit des Bürgermeisters oder des Hauptausschusses gegeben ist. Die Wertgrenzen sollten ferner auf Netto-Beträge beziffert werden.

 

Da zum 01. Januar 2019 die Gemeinde Lockwisch mit der Stadt Schönberg fusioniert, wurden auch diese Änderungen mit aufgenommen. Für den Ortsteil Lockwisch wird ein Ortsvorsteher gewählt. Die Höhe der Aufwandentschädigung muss noch festgelegt werden. Gem. § 11 Abs. 2 Entschädigungsverordnung können Ortsvorsteher höchstens 250 EUR monatlich erhalten.

 

Die notwendigen Änderungen wurden in dem beigefügten Satzungs-Entwurf (Anlage 2) eingefügt und sind blau markiert. Die rot gekennzeichneten Texte werden gestrichen.
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung gemäß Anlage 2.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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