Beschlussvorlage - VO/1/0597/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Als Wahltag für die Europawahl in Deutschland hat die Bundesregierung Sonntag, den 26. Mai 2019, bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass die Landesregierung diesen Tag zugleich als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen festlegen wird.

 

Zur Vorbereitung der Wahlen sind nachfolgende grundlegende Beschlüsse notwendig:

 

a) Wahrnehmung von Aufgaben durch das Amt
Gem. § 1 Abs. 2 LKWO M-V kann jede amtsangehörige Gemeinde durch Beschluss der Gemeindevertretung die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt übertragen.

 

Eine solche Übertragung hat es für die Kommunalwahl 2014 gegeben.

 

b) Einteilung in Wahlbereiche
Gem. § 61 Abs. 2 LKWG M-V können Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl bis zu 25.000 in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Nach Abs. 3 entscheidet die Vertretung über Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche.

 

Bisher wurde immer nur 1 Wahlbereich für das Wahlgebiet gebildet.

 

c) Termin einer möglichen Stichwahl
Gem. § 3 Abs. 4 LKWG M-V findet eine Stichwahl zwei Wochen später statt. Die Vertretung kann diesen Termin durch Beschluss um bis zu zwei Wochen verschieben.

 

Der gesetzlich bestimmte Termin zur Stichwahl fällt auf den 09.Juni 2019 (Pfingstsonntag). Vermutlich wird seitens der Landesregierung empfohlen werden, diesen Termin um eine Woche auf den 16. Juni 2019 zu verschieben.

Weitere Informationen hierzu werden ggf. während der Sitzung vorgetragen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Wahrnehmung von Aufgaben durch das Amt
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Schönberger Land zu übertragen.

 

b) Einteilung in Wahlbereiche
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, für das Wahlgebiet zur Wahl der Stadtvertretung am 26. Mai 2019 einen Wahlbereich zu bilden.

 

c) Termin einer möglichen Stichwahl
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, den Termin zur möglichen Stichwahl um eine Woche zu verschieben (Wahltag = 16. Juni 2019).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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