Beschlussvorlage - VO/1/0586/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) ab 01.10.2018 für die Kindertagesstätte in Trägerschaft vom Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg "Die Kirchenmäuse"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Catharina Gramkow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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18.10.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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24.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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08.01.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem KiföG M-V wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen dem Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH als Träger der Einrichtung Kita „Die Kirchenmäuse“ in Schönberg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 26.09.2018 statt. Für die Stadt Schönberg als beteiligte Wohnsitzgemeinde war Herr Bürgermeister Götze anwesend.
Die Notwendigkeit der Verhandlung war u.a. durch die Tariferhöhungen im Personalbereich sowie den allgemeinen Kostensteigerungen im Bewirtschaftungsbereich gegeben.
Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:
Einrichtung/ | Betreuungs- | Platzkosten |
Träger | art |
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Krippe | ganztags | 877,87 € |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 603,35 € |
| halbtags | 466,08 € |
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Kiga | ganztags | 534,08 € |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 393,08 € |
| halbtags | 322,59 € |
Die Betriebserlaubnis umfasst die Betreuung von 18 Krippenkindern und 33 Kindergartenkindern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde (Stadt) des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Kinderkrippe und Kindergarten für die Einrichtungen des Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH „Die Kirchenmäuse“ in Schönberg ab 01.10.2018:
1.
Einrichtung/ | Betreuungs- | WSA |
Träger | art | 50% |
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Krippe | ganztags | 305,44 € |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 224,18 € |
| halbtags | 185,04 € |
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Kiga | ganztags | 199,04 € |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 158,04 € |
| halbtags | 139,30 € |
2.
Einrichtung/ | Betreuungs- | Elternbeitrag |
Träger | art | 50% |
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Krippe | ganztags | 305,43 € |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 224,17 € |
| halbtags | 185,04 € |
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Kiga | ganztags | 199,04 € |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 158,04 € |
| halbtags | 139,29 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,5 kB
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