Beschlussvorlage - VO/4/0714/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird erforderlich, um eine bislang satzungswidrige Aufschüttung am nördlichen Rand der Bebauung in die Festsetzungen aufzunehmen und die Gestaltung einer damit verbundenen baulichen Grundstückseinfriedung zu steuern. Des Weiteren soll der Zeitpunkt einer Lückenschließung im vorhandenen Lärmschutzwall eindeutig geregelt werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für die in der Anlage dargestellten Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wohngebiet am Mühlenbruch". Die 3. Änderung des B-Planes Nr. 16 umfasst zwei Änderungsbereiche.

 Der Änderungsbereich 1 wird im Westen und Osten durch die Straße "Mühlenring" sowie im Süden durch die Straße "Alte Mühle" bzw. Peter-Lohse-Weg begrenzt. Der Änderungsbereich umfasst damit im Wesentlichen den nördlichen Bebauungsrand des Ursprungsplanes.

 Der 2. Änderungsbereich umfasst den am südlichen Plangebietsrand festgesetzten Lärmschutzwall, nördlich der Trasse der Bundesstraße 105 sowie das als Allgemeines Wohngebiet definierte Flurstück 74/1 der Flur 3, Gemarkung Dorf Selmsdorf.

 

2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 Innerhalb des Änderungsbereiches 1 sollen planerische Festsetzungen formuliert werden, die geeignet sind, Höhe und Gestaltung der an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufenden, privaten Mauer zu definieren.

 Innerhalb des Änderungsbereiches 2 soll festgesetzt werden, dass eine derzeit vorhandene Zufahrt von der Bundesstraße 105 auf ein privates Flurstück (Flurstück 74/1, Flur 3, Gemarkung Dorf Selmsdorf) zu schließen ist, sobald die heutige bauliche Nutzung aufgegeben und von den Nutzungsmöglichkeiten des Bebauungsplanes Gebrauch gemacht wird. Der Lärmschutzwall ist dann zu diesem Zeitpunkt zu schließen.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen an ein geeignetes Büro zu vergeben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben unter Produkt 51103. Die Planungskosten werden anteilig von den Betroffenen refinanziert.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...